FAQ (Frequently Asked Questions)
Inhaltsverzeichnis
Klausuren/Arbeiten
Welche Fristen gelten bei der Bearbeitung meiner Bachelor-/Masterarbeit?
Die Gutachten zu einer Bachelor-/Masterarbeit sind ohne vorher Begründeter Verzögerung aus triftigem Grund innerhalb von 8 Wochen beim Prüfungsamt einzureichen. Bei größeren Abweichung in der Benotung muss ein dritt Gutachten innerhalb von weiteren 3 Wochen vorliegen.